Schulreglement
Semester: 1. Semester: Februar-Juli / 2. Semester: August-Januar
Austritt: ist der Schulleitung spätestens in der letzten Schulwoche des Semesters schriftlich mitzuteilen. Bei vorzeitigen Austritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes. Ausnahmen können in besonderen Fällen von der Schulleitung bewilligt werden.
Unterricht: pro Semester 17 Lektionen. Während der regionalen Schulferien fällt der Unterricht aus. Bei Verhinderung der Lehrperson wird diese für eine entsprechende Stellvertretung besorgt sein, andernfalls werden ausgefallene Lektionen nachgegeben. Lektionen die auf einen offiziellen Feiertag fallen werden nicht nachgegeben. Vom Schüler abgesagte oder versäumte Lektionen werden nicht nachgeholt. Ausnahmen bilden Unfall oder Krankheit mit Arztzeugnis. Bei Verhinderung muss die Lektion 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Semesterpreise: sind in ein oder zwei Raten im Voraus zahlbar. Die Anschaffung der Schulmittel geht zu Lasten der SchülerInnen.
Instrumente: Die SchülerInnen müssen zu Hause über ein geeignetes Instrument verfügen, um den Instrumentalunterricht verfolgen zu können. Die betreffenden Instrumental-LehrerInnen stehen Ihnen gerne mit Ratschlägen zur Seite.
